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   BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69   

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https://dejure.org/1971,1053
BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69 (https://dejure.org/1971,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1971 - I C 14.69 (https://dejure.org/1971,1053)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1971 - I C 14.69 (https://dejure.org/1971,1053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tragung der Kostenlast für eine Fleischbeschau - Zuständigkeit für die Regelung der Fleischbeschaugebühren - Übergang der Ermächtigung zur Regelung der Fleischbeschaugebühren - Beiladung eines Verordnungsgebers - Zulässigkeit eines von einem zu Unrecht Beigeladenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 221
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69
    Auch als der für die Fleischbeschau zuständige Landesminister, der die den angefochtenen Gebührenbescheiden zugrunde liegende Verordnung vom 6. Oktober 1964 erlassen hat, vertritt der Beigeladene nur allgemeine staatliche Interessen (vgl. BVerwGE 31, 233 [235] und das Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 84.69 - [BVerwGE 37, 43] sowie die in dieser Entscheidung angeführte Literatur; ferner Redeker-v. Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., § 65 Anm. 7, ebenfalls mit weiteren Hinweisen).
  • BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62

    Verordnung als Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69
    Durch die Rechtsetzungsermächtigung in der als Bundesrecht fortgeltenden Vorschrift des § 23 FlBG 1940 hat der Bundesgesetzgeber insoweit von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht (BVerfGE 18, 407).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69
    Dies allerdings nicht schon deshalb, weil er der allgemeine staatsrechtliche Nachfolger des früheren Reichsministers des Innern ist; denn daraus allein folgt noch nicht, daß er nach der hier maßgeblichen Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 4, 193 [203]) nunmehr sachlich zuständige Stelle sei.
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69
    Auch als der für die Fleischbeschau zuständige Landesminister, der die den angefochtenen Gebührenbescheiden zugrunde liegende Verordnung vom 6. Oktober 1964 erlassen hat, vertritt der Beigeladene nur allgemeine staatliche Interessen (vgl. BVerwGE 31, 233 [235] und das Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG VIII C 84.69 - [BVerwGE 37, 43] sowie die in dieser Entscheidung angeführte Literatur; ferner Redeker-v. Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., § 65 Anm. 7, ebenfalls mit weiteren Hinweisen).
  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 438/65

    Schleswig-Holsteinischen Verordnungen - Änderung der ABJ - Änderung der GOJ -

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1971 - I C 14.69
    Damit folgt der Senat der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 16. Juni 1966 - 5 AZR 438/65 - (Arbeitsrechtliche Praxis, § 611 BGB, Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Nr. 10), das sich ebenfalls über die Gültigkeit der vom Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein zur Änderung der preußischen Gebührenordnung vom 9. Juni 1933 erlassenen Verordnung vom 6. Oktober 1964 (GVBl. Schi.-H. S. 186) verhält.
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Es reicht daher nicht das Interesse aus, das ein Rechtssetzungsorgan an der Anwendung oder an der Gültigkeit einer von ihm erlassenen Vorschrift haben mag (Urteil vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 14.69 - NJW 1972, 221; OVG Bremen, DÖV 1981, 641).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 C 1.13

    Notwendige Beiladung bei einer Verpflichtungsklage

    In einer solchen Konstellation mag eine einfache Beiladung nach § 65 Abs. 1 VwGO denkbar sein (vgl. Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 25.91 - BVerwGE 92, 66 ; siehe aber auch Urteil vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 14.69 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 17 = juris Rn. 47, wonach die Beiladung des Normgebers zu einem Verfahren, in dem die Gültigkeit der Norm Vorfrage der gerichtlichen Entscheidung ist, grundsätzlich nicht statthaft ist).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 25.91

    Beiladung - Baugenehmigung - Änderungsbebauungsplan - Rechtsmittelbefugnis -

    Es trifft zwar zu, daß die Beiladung des Normgebers zu einem Verfahren, in dem die Gültigkeit der Norm Vorfrage der gerichtlichen Entscheidung ist, grundsätzlich nicht statthaft und das von einem insoweit zu Unrecht Beigeladenen eingelegte Rechtsmittel unzulässig ist (vgl. Urteil vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 14.69 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 17).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 28.91

    Verstöße gegen die Vorschriften der Hennenhaltungsverordnung (HHVO) - Beiladung

    Das allgemeine Interesse des Normgebers, daß die von ihm erlassenen Vorschriften anerkannt und angewendet werden, reicht dazu nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 C 14.69 - NJW 1972 S. 221).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2024 - 6 S 729/23

    Glücksspielrechtliches Abstandsgebot; materielle Beschwer eines beigeladenen -

    Ob diesbezüglich wenigstens die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung gemäß § 65 Abs. 1 VwGO vorlagen, erscheint dem Senat mit Blick darauf, dass tatbestandlich durch die anstehende Entscheidung rechtliche Interessen des Beizuladenden berührt werden müssen und hierfür maßgebend der in Betracht kommende rechtskraftfähige Entscheidungssatz, nicht dagegen der mögliche Inhalt einer Entscheidung in Bezug auf eine Vorfrage ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1971 - I C 14.69 -?, NJW 1972, 221 ; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: März 2023, § 65 VwGO Rn. 14), ebenfalls zweifelhaft.
  • VGH Hessen, 26.08.2010 - 5 A 2432/09

    Berufungszulassung - Beschwer des Beigeladenen

    Das Interesse, das das Land Hessen - der Beigeladene - als Rechtssetzungsorgan an der Anwendung der von ihm erlassenen Verwaltungskostenordnung haben mag, ist kein rechtliches Interesse im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO, wenn die Gültigkeit der Norm lediglich Vorfrage der vom Gericht zu treffenden Entscheidung ist (vgl. dazu bereits BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1971 - I C 14/69 -, NJW 1972, 221).
  • VGH Bayern, 25.11.2005 - 20 C 05.3058

    außergerichtliche Kosten eines zu Unrecht Beigeladenen; Antrag auf Beiladung

    Nach ständiger Rechtsprechung (seit BVerwG vom 6.7.1971, BayVBl 1972, 19; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 47 vor § 124 m.w.N.) ist das Rechtsmittel eines zu Unrecht Beigeladenen unzulässig.
  • OVG Bremen, 13.11.1980 - 1 B 43/80

    Beteiligungsfähigkeit i.R.d. Beschwerde nach Ablehnung eines Beiladungsantrags;

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  • BVerwG, 18.09.1973 - I C 66.67

    Vorbringen des rechtsunwirksames Zustandekommens des Beitragsbeschlusses bei

    Das allgemeine staatliche Interesse, welches die Aufsichtsbehörde vertritt, und das Interesse, das sie an der gerichtlichen Entscheidung der den Umfang ihrer Aufsichtsbefugnisse betreffenden Rechtsfrage haben mag, sind keine rechtlichen Interessen im Sinne des § 65 VwGO (Urteil des Senats vom 6. Juli 1971 - BVerwG I C 14.69 - [NJW 1972, 221 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 17]).
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